ZSteu Ausgabe Heft 11/06

auch die Bundesbeauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien äußert verfassungsrecht- liche Bedenken im Hinblick auf das Tun und Handeln der Finanzbehörden im Lichte des Grundrechtes nach Art. 5.3.1 GG , verbürgte Freiheit der Kunst, Zitat:

(...)Der einzige Anknüpfungspunkt, den ich außerhalb des eigentlichen Verwaltungsverfahrens sehe, ergibt sich aus dem Verfassungsrecht . Nach ihrem Sachvortrag erscheint es nicht völlig abwegig, der Frage nachzugehen, ob die Maßnahmen der Finanzbehörden in ihrem Fall einen Eingriff in die nach Artikel 5 Abs. 3 Satz 1 des Grundgesetzes verbürgte Freiheit der Kunst darstellen könnten (...)

zurück zur Startseite
ZSteu Brisant Heft 11/06

Der Verfasser dieses Briefes ist Leiter des Referat K 12 und zuständig für:
Rechtliche Rahmenbedingungen der Kultur; Kulturpolitische Aspekte in der Gesetzgebung des Bundes; Stiftungswesen; Justitiariat

Der Beauftragte für Kultur und Medien ist auf Bundesebene dafür zuständig, die rechtlichen, sozialen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Entfaltung von Kunst und Kultur zu verbessern und weiterzuentwickeln.

ZSteu Brisant Kommentar
Bundesregierung

„Art. 1 Abs. 3 GG kennzeichnet nicht nur grundsätzlich die Bestimmungen des Grundrechtsteiles
als unmittelbar geltendes Recht, sondern bringt zugleich den Willen des Verfassungsgebers zum Ausdruck, dass der Einzelne sich der öffentlichen Gewalt gegenüber auf diese Normen als auf Grundrechte im Zweifel soll berufen können.“
( 1 BvR 289/56 des Ersten Senats vom 7. Mai 1957 )

Art. 1 Grundgesetz

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

(3) Die nachfolgenden Grund- rechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Recht- sprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Art. 5 Grundgesetz

(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

 

Impressum:
Burkhard Lenniger
21762 Otterndorf
04751/911115
webmaster@verfassungsbeschwerde.info